Aktuelles

Der Osterhase war da!

Wir sind umgezogen!

RevisorInnen gesucht

Wann und warum darf ich meine Hecken und Bäume nicht beschneiden?

Anbau von Cannabis im Kleingarten: Verbot bleibt bestehen

Photovoltaik-Anlagen im Kleingarten: Was ist erlaubt

Der Osterhase war da!

Bericht aus der Heinrich Förster Gartengemeinschaft im 
Kreisverein Neumünster der  Kleingärtner e.V. April 2026

 

Vor sehr langer Zeit ist das Gemeinschaftsleben in der Heinrich Förster Gartengemeinschaft „eingeschlafen“.

Viele Gartenfreundinnen und -freunde haben diesen Umstand immer sehr bedauert. Seit dem Jahr 2024 wird nun intensiv daran gearbeitet.Hierbei wurde die Gemeinschaftsleitung durch den Stromverein Heinrich Förster e.V. tatkräftig unterstützt.

Am  Ostermontag (07.04.2026) hat das Veranstaltungskomitee der Gartengemeinschaft um 11.00h ein Ostereiersuchen für die Kinder in der Gartengemeinschaft ausgerichtet.

Ein voller Erfolg. Die teilnehmenden Kinder (Zahl im zweistelligen Bereich) und die dazugehörigen Eltern hatten große Freunde an der Aktion. Der „Osterhase“ hatte um das Gemeinschaftshaus süße Tüten für die Kinder versteckt.

Anschließend trafen sich die Großen und die Kleinen in der Gemeinschaftshalle auf einen Plausch bei einer Tasse Kaffee und Limonade. Alle Teilnehmenden äußerten sich positiv zu der Veranstaltung und freuen sich auf weitere, noch geplante, gemeinsame Veranstaltungen.

Der Gemeinschaftsleiter war ganz gerührt als einer der kleineren Gartenfreunde ihm aus der süßen Tüte einen Schokoladenschmetterling übergab mit den Worten „Danke “.

Einen herzlichen Dank richten wir an die Damen des Veranstaltungskomitees für die wirklich gelungene Arbeit und rufen ihnen zu: Weiter so!

Wir sind umgezogen!

Unser neues Büro ist jetzt am Kantplatz 12 in der Böckler-Siedlung.

Es ist nun im Erdgeschoß und somit barrierefrei.

Eine Bushaltestelle und Parkplätze sind direkt vor der Tür

RevisorInnen gesucht

Ein Verein braucht eine funktionierende Buchhaltung – und eine gute Kontrolle darüber, dass sorgsam mit den Geldern umgegangen wird. Diese Aufgabe erledigen unsere Revisoren seit vielen Jahren. Der Vorstand spricht dafür ein riesengroßes Dankeschön aus!

Für ihre wichtige ehrenamtliche  Arbeit werden immer wieder gerne neue Gesichter gesucht. Wir suchen Mitglieder, die daran interessiert sind, in Zukunft die Vereinsfinanzen unseres Vereins  zu kontrollieren. 

Interessierte melden sich bitte bei der nächsten Hauptversammlung ihrer Gartengemeinschaft persönlich oder auch schriftlich, wenn eine Anwesenheit bei der Hauptversammlung nicht möglich sein sollte.

Herzlichst Euer Vorstand

Wann und warum darf ich meine Hecken und Bäume nicht beschneiden?

Der richtige Zeitpunkt für den Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist nicht nur eine Frage der Pflege, sondern auch des Gesetzes. In Deutschland gibt es strikte Regelungen, die vorschreiben, wann und warum bestimmte Schnittarbeiten nicht durchgeführt werden dürfen.

Gesetzliche Regelungen zum Rückschnitt

Gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Tierwelt, insbesondere der brütenden Vögel.

Gründe für das Schnittverbot

Schutz der Vogelbrut
Die Hauptbrutzeit der Vögel fällt in den Zeitraum von März bis September. Während dieser Zeit suchen viele Vogelarten Hecken und Bäume als Nistplätze aus. Ein Rückschnitt könnte ihre Nester zerstören und die Brut gefährden.

Lebensraum für Wildtiere
Hecken und Gebüsche bieten nicht nur Vögeln, sondern auch anderen Tieren wie Igeln, Insekten und kleinen Säugetieren Schutz und Nahrung. Ein radikaler Rückschnitt würde diese Lebensräume zerstören.

Gesundheit der Pflanzen
Ein unbedachter Rückschnitt während der Wachstumsphase kann die Pflanzen schwächen und anfälliger für Krankheiten machen. Die Wintermonate eignen sich besser, um Hecken und Bäume in Form zu bringen, da die Pflanzen in dieser Zeit ruhen und der Schnitt sie weniger belastet.

Erlaubte Pflegemaßnahmen
Kleinere Form- und Pflegeschnitte sind auch im Zeitraum vom 1. März bis 30. September erlaubt, sofern keine brütenden Vögel gestört werden. Diese Schnitte dienen dazu, das gesunde Wachstum der Pflanzen zu fördern und ihre Form zu erhalten, sollten jedoch mit Vorsicht und Rücksicht auf die Tierwelt durchgeführt werden.

Beste Zeit für den Rückschnitt
Die beste Zeit für den umfangreichen Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist der Spätherbst bis zum Ende des Winters, also von Oktober bis Februar. In dieser Zeit befinden sich die Pflanzen in der Ruhephase und der Rückschnitt hat die geringsten negativen Auswirkungen auf ihre Gesundheit.

Der Schutz der Tierwelt und der Erhalt gesunder Pflanzen sind die Hauptgründe für die gesetzlichen Vorschriften zum Rückschnitt von Hecken und Bäumen. Indem Sie sich an diese Vorgaben halten, tragen Sie aktiv zum Naturschutz bei und sorgen dafür, dass Ihr Garten auch langfristig ein gesundes und blühendes Paradies bleibt. Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Gesetze und achten Sie darauf, Ihre Gartenarbeiten entsprechend zu planen.

Anbau von Cannabis im Kleingarten: Verbot bleibt bestehen

Obwohl der Anbau von Cannabis für private Zwecke in Deutschland inzwischen legalisiert wurde, bleibt der Anbau im Kleingarten weiterhin verboten. Dies wird im Cannabis-Gesetz §9 klar geregelt.
Mit der Legalisierung von Cannabis für den privaten Gebrauch hat sich in den letzten Jahren viel verändert. Die Möglichkeit, Cannabis zu Hause in begrenztem Umfang anzubauen, hat viele Menschen begeistert. Doch trotz dieser Lockerungen gibt es strenge Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Eine dieser Vorschriften betrifft den Anbau von Cannabis in Kleingärten, der nach wie vor untersagt ist.

Das Cannabis-Gesetz §9 zielt darauf ab, den Anbau und Konsum von Cannabis unter kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen. Die Regelung zum Verbot im Kleingarten dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gemeinschaftsstandards in Kleingartenanlagen. Kleingärten sind oft Teil von Gemeinschaften mit spezifischen Regeln und Bestimmungen, die den gemeinsamen Nutzen und das friedliche Miteinander fördern sollen. Der Anbau von Cannabis könnte in solchen Gemeinschaften zu Konflikten führen und die öffentliche Ordnung stören.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Verstöße können Bußgelder und andere Strafen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann der Kleingartenverein bei Zuwiderhandlungen das Pachtverhältnis kündigen. Es ist daher wichtig, sich genau über die geltenden Regelungen zu informieren und sich daran zu halten.

Trotz der Legalisierung von Cannabis für private Zwecke bleibt der Anbau im Kleingarten weiterhin verboten. Diese Regelung dient dem Schutz der Gemeinschaft und der öffentlichen Sicherheit. Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Gesetze und bleiben Sie auf der sicheren Seite (https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html)

Photovoltaik-Anlagen im Kleingarten: 
Was ist erlaubt?

In Zeiten wachsender Umweltbewusstheit und steigender Energiekosten entscheiden sich immer mehr Kleingärtner für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Diese Technologie bietet die Möglichkeit, umweltfreundlich und kostensparend Strom zu erzeugen. Doch es gibt klare Regeln, was im Kleingarten erlaubt ist und was nicht. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen.

Zulässige Nutzung von Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen im Kleingarten dürfen ausschließlich zur Versorgung von Gartengeräten genutzt werden. Dies bedeutet, dass der erzeugte Strom beispielsweise für den Betrieb von Rasenmähern, elektrischen Heckenscheren, Pumpen oder Bewässerungssystemen verwendet werden kann. Die Nutzung der Anlage zur Versorgung der Laube mit Licht und Wärme ist jedoch nicht gestattet. Diese Regelung zielt darauf ab, den ursprünglichen Zweck der Kleingartenanlagen als Orte der Erholung und des Gartenbaus zu erhalten und eine wohnähnliche Nutzung zu vermeiden.

Anbringung der Photovoltaik-Anlage

Eine weitere wichtige Vorschrift betrifft die Platzierung der Photovoltaik-Anlagen. Die Anlage muss auf oder an der Laube angebracht werden. Eine separate Aufstellung der Anlage auf dem Grundstück ist nicht zulässig. Diese Regel soll das Erscheinungsbild der Kleingartenanlagen einheitlich halten und mögliche Konflikte mit Nachbarn vermeiden.

Vorteile von Photovoltaik im Kleingarten

Trotz der Einschränkungen bietet der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen im Kleingarten zahlreiche Vorteile:

Umweltschutz
Durch die Nutzung von Solarenergie tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und reduzieren Ihren CO₂-Fußabdruck.


Kostenersparnis
Die Nutzung selbst erzeugter Solarenergie kann Ihre Energiekosten senken, insbesondere wenn Sie energieintensive Gartengeräte betreiben.
Unabhängigkeit:

Mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage sind Sie weniger abhängig von externen Stromquellen und können Ihre Gartenarbeit flexibler gestalten.

Wichtige Hinweise für Kleingärtner
Bevor Sie eine Photovoltaik-Anlage installieren, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Kleingartenverein über die genauen Bestimmungen und eventuelle Genehmigungsverfahren informieren. Es ist ratsam, die geplante Installation im Vorfeld abzusprechen und sicherzustellen, dass alle Auflagen erfüllt werden.

Photovoltaik-Anlagen bieten Kleingärtnern eine umweltfreundliche und kostensparende Möglichkeit, ihre Gartengeräte zu betreiben. Es ist jedoch wichtig, die bestehenden Regelungen zu beachten. Indem Sie diese Vorgaben einhalten, tragen Sie dazu bei, die Ordnung und das Erscheinungsbild der Kleingartenanlage zu bewahren und Konflikte zu vermeiden. Informieren Sie sich stets über die geltenden Bestimmungen und planen Sie Ihre Gartenprojekte entsprechend.

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