Aktuelles

Aktuelles aus der Gartengemeinschaft West
Interview mit dem Gemeinschaftsleiter Stefan Rudolf
Hallo Stefan, Danke, dass Du Dir für ein kurzes Gespräch Zeit nimmst:
Du bist ja noch nicht so lange Pächter in unserer Gartengemeinschaft und bist nun knapp ein halbes Jahr unser Gemeinschaftsleiter – wie kam es dazu?
„Das stimmt! Anfang 2025 habe ich hier einen Kleingarten gepachtet. Von Anbeginn habe ich dem damaligen Vorstand meine aktive Mitarbeit angeboten und konnte somit früh Einblick in die Vereinsstruktur und Vorstandsarbeit nehmen. Zu meinen ersten Aufgaben gehörten u.a. das Leiten von Gemeinschaftsarbeiten.
Nachdem der bisherige Vorstand sein Amt niedergelegt hat, hat mich der Kreisvorstand zunächst kommissarisch als Obmann eingesetzt – im März 2026 wurde ich auf der Jahreshauptversammlung einstimmig zum 1. Vorsitzenden gewählt.“
Stefan, Dein Vorgänger hat sehr viele Projekte begonnen und diese wurden von Dir weiter verfolgt – berichte uns davon.
„Auf Initiative meines Vorgängers wurden drei Plätze innerhalb der Anlage nach den Namen von zwei Gartenfreundinnen und einem Gartenfreund benannt, welche sich über sehr viele Jahre und zum Teil auch noch aktuell für die Belange unserer Gartengemeinschaft eingesetzt haben.*
Fortgesetzt wurde der Bau mit der Fertigstellung des Gemeinschaftsplatzes inkl. der verschiedenen Wertstoffboxen.
Im Frühjahr und Sommer haben wir darüber hinaus einige Projekte angepackt und größtenteils fertiggestellt:
-Aufräum- und Müllentsorgungsaktion in rund 50 Gärten mit knapp 100 m³ entsorgten Müll
-Schaffung eines Frischwasseranschlusses bei der Gemeinschaftshalle
-Komplette Erneuerung der Wegbeschilderung
-Renovierung des Brunnens im Mittelpunkt (siehe Foto)
-Ausbesserung der Sandwege
-Fertigstellung eines Streifenfundaments für die im kommenden Jahr geplante Container-Garagenkombination
-Dauerhafte Lösung für einen Sperrmüllcontainer auf dem Vereinsgelände
-Verbesserung der Zufahrt für Großfahrzeuge durch Einrichtung einer Parkverbotszone beim Haupteingang
-Wiedereinführung eines Festes für die aktivsten Helferinnen und Helfer, ohne deren Engagement die vorgenannten Projekte nicht vollendet werden können.“
Anmerkung: das Helferfest fand mit rund 40 Gartenfreundinnen und Gartenfreunden statt. Das Foto zeigt Stefan Rudolf bei der Begrüßung der Teilnehmenden.
...da steckt ja jede Menge Arbeit drin – angefangen von der Idee her, der Ausführungsplanung und schließlich Umsetzung: wie schaffst Du das alles zeitlich?
„In der Tat verfolge ich die Projekte mit sehr viel Leidenschaft und mit einer klaren Vision: ich möchte unsere Gartengemeinschaft weiterentwickeln, zahlreiche Projekte umsetzen und bestehende Abläufe und Prozesse optimieren.
Dabei kommt mir auch meine berufliche Erfahrung zugute: u.a. bin ich als Baumkontrolleur im Lande unterwegs und bin dort im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Pflege, Aufnahme und Kontrolle von Bäumen zuständig. Darüber hinaus übernehme ich die Bauaufsicht bei Fremdfirmen inkl. Kontrolle und Abnahme von durchgeführten Arbeiten. Diese berufliche Erfahrung hilft mir bei der Bewältigung der Aufgaben eines Gemeinschaftsleiters.
Mein Dank gilt auch meinen Mitstreitern in der Gemeinschaftsleitung sowie den zahlreichen Helferinnen und Helfern. Ein weiterer Dank gilt dem Kreisvorstand, der mir immer wieder mit Rat beiseite steht.“
Stefan, vielen Dank für das Gespräch – wir wünschen Dir trotz der vielen Aufgaben, dass Du selbst Zeit für die Erholung in Deinem Pachtgarten findest.
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*Nachtrag zu den Ehrungen Anfang Juli (von Stefan Rudolf)
Heidi und Günter Glag - Platz und Arno Knicker - Platz
Mit einer besonderen Ehrung wurde Heidi Glag gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann und Gartenfreund, Günter Glag, für ihr langjähriges Engagement gewürdigt. Beide haben sich über viele Jahre mit großem Einsatz für den Verein eingebracht und damit einen wichtigen Teil des Gemeinschaftslebens mitgeprägt.
Heidi Glag führt dieses Engagement bis heute fort und hält den Festausschuss mit großem Einsatz am Laufen. Gemeinsam mit ihrem Team sorgt sie dafür, das die zahlreichen Veranstaltungen der Gartengemeinschaft erfolgreich durchgeführt werden.
So viele Feste und Veranstaltungen innerhalb einer Gartengemeinschaft sind heutzutage keineswegs mehr selbstverständlich – dahinter stecken viel ehrenamtliche Arbeit, Organisation und viel Herzblut.
Mit einem persönlichen Ehrenschild würdigt die Gartengemeinschaft die langjährige Arbeit von Arno Knicker. Aufgrund seiner langen Zeit als Gemeinschaftsleiter und seines großen Engagements für die Gemeinschaft hat er sich diese Auszeichnung mehr als verdient. Auch nach seiner aktiven Zeit unterstützt er den Verein weiterhin mit Rat und Tat. Besonders bei der Pressearbeit und der Erstellung von Bildmaterial ist er nach wie vor eine wichtige Unterstützung. Darüber hinaus profitiert die Gartengemeinschaft von seinem über viele Jahre gewachsenen Netzwerk und zahlreichen Kontakten zu Menschen und Institutionen in der Region.
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Nicht vergessen: am 24.10.2026 findet der Laternenumzug statt !! Bitte achtet auch auf die Aushänge.
Neumünster, den 17. August 2026
Gez. Arno Knicker
(Arno Knicker)
-Schriftwart-
(Die Fotos stammen von A. Knicker)

Bild 9907 Gartenfreund Hans Fittke hat es geschafft, das der Brunnen nach über 30 Jahren
wieder sprudelt.

Bild 9905 Gartenfreund Hans Fittke erneuert alle Wegbeschilderung in der Anlage

Bild 9925 GML Stefan Rudolf begrüßt die Teilnehmenden des Helferfestes

Neue Majestäten in der West
In der Gartengemeinschaft WEST fand am 04. und 05. Juli das alljährliche Vogelschießen statt.
Der Wettergott meinte es zunächst nicht gut mit den Teilnehmern: aber bei durchwachsenem Wetter konnte Festausschussvorsitzende Heidi Glag annähernd 80 Mädchen und Jungen und über 40 Erwachsene zu den Spielen begrüßen. Ebenso konnten viele Gäste an den vielen verschiedenen Spielen teilnehmen.
Beim traditionellen Schießen auf die Holzvögel dauerte es bei den Männern bis
21:00 Uhr, ehe der neue Schützenkönig feststand. Helmut Erbe war es vorbehalten, dass nur noch wenige Zentimeter große Reststück vom Holzvogel vom Pfahl zu schießen. Bei den Frauen war der Königinnenschuss Sonja Kobrow erfolgreich – bei den Jugendlichen sind das neue Königspaar Emma Krauel und Lyubonis Ivanov..
Für alle Altersklassen konnten Kinder und Erwachsene an den weiteren Spielstationen mit Glück und Geschicklichkeit um Punkte wetteifern. Hier durften auch die zahlreich erschienenen Gäste mitmachen.
Am Sonntag ging es mit dem Festumzug durch die Gartengemeinschaft an. Erstmalig ohne einen Spielmannszug – dieser hatte seine Teilnahme leider kurzfristig absagen müssen. Auf dem Festplatz wurden dann noch einmal die neuen Königspaare geehrt. Danach fanden noch einige Spiele statt, ehe dann die insbesondere von den Kindern mit Spannung erwartete Siegerehrung durchgeführt wurde - jedes der teilnehmenden Kinder erhielt einen Preis. Und auch die Erwachsenen gingen nicht leer aus.
Gut angenommen wurden auch Fahrten mit der von zwei Pferden gezogenen Kutsche durch die Gartenanlage.
Im Rahmen der vorstehenden Veranstaltung gab es eine faustdicke Überraschung für zwei Mitglieder der Gartengemeinschaft WEST: zwei Plätze im Bereich der Gemeinschaftshalle erhielten ihren Namen: der große Versammlungsplatz erhielt den Namen „Heidi und Günter Glag - Platz“ und die Fläche rund um den Brunnen heißt nun „Arno Knicker – Platz“. Damit ehrt die Gemeinschaft die genannten Gartenfreundin und Gartenfreunde für ihr langjähriges Engagement für die GG West – mehr dazu in der kommenden Ausgabe.
Unter Leitung des neuen Gemeinschaftsleiters Stefan Rudolf wurden inzwischen weitere Projekte, die der Verschönerung der Anlage dienen, umgesetzt bzw stehen kurz vor der Fertigstellung: u.a. soll die seit Jahrzehnten nicht mehr funktionierende Brunnenanlage im Herzen der Gartengemeinschaft wieder hergerichtet werden.
Ab sofort steht den Pächtern an der Gemeinschaftshalle zu festgesetzten Zeiten ein Anschluss zur Entnahme von Trinkwasser zur Verfügung – dazu gibt es aktuelle Informationen während der Geschäftszeit der Gemeinschaftsleitung.
Ein Termin steht auch schon fest: am 24.10.2026 findet der Laternenumzug statt !!
Neumünster, den 19. Juli 2026
Gez. Stefan Rudolf
(Stefan Rudolf)
- Gemeinschaftsleiter




Aktuelles vom Gesamtvorstand
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
nun sind alle Jahreshauptversammlungen in euren Kolonien durchgeführt worden und der Verein kann wieder zum Tagesgeschäft übergehen. Auf unserer Delegiertenversammlung wurde unter anderem beschlossen:
- Unser Verein heißt jetzt „Kreisverein Neumünster der Kleingärten e. V.“. Für euch ändert sich dadurch nichts.
- Unsere Satzung wurde überarbeitet und vollständig neu aufgelegt; hierbei ging es hauptsächlich um steuerrechtliche Änderungen.
- Unsere Gartenordnung wurde geringfügig angepasst.
Die Gebühr für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird ab 2027 mit 20 €/Std. berechnet.
Satzung und Gartenordnung findet ihr auf unserer Internetseite zum Download.
Hier noch ein leidiges Thema:
Leider ist es so, dass sich die Zahl der Garteneinbrüche und Diebstähle wieder häuft. Das ist für die Geschädigten nicht nur sehr ärgerlich, sondern auch mit viel Rennerei und Papierkram verbunden. Trotzdem ist es wichtig, jeden Einbruch bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Die Polizei zieht daraus Rückschlüsse und kann bei entsprechender Anzahl der Delikte vermehrt Streife fahren.
Hinweis zur Videoüberwachung
Die Installation von Kameras in Kleingärten ist nur im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig.
Es darf ausschließlich der eigene Gartenbereich erfasst werden. Wege, Nachbarparzellen und Gemeinschaftsflächen dürfen nicht gefilmt werden.
Eine Videoüberwachung ist durch gut sichtbare Hinweise kenntlich zu machen. Aufzeichnungen dürfen nur zweckgebunden und zeitlich begrenzt gespeichert werden.
Diese Hinweise ersetzen keine rechtliche Beratung. Bei Verstößen können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie datenschutzrechtliche Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden drohen. Deswegen sollte vor einer Installation geprüft werden, ob andere geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen möglich sind.
Herzlichen Glückwunsch
Allen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden, die im Juli Geburtstag haben, wünschen wir alles Gute für das neue Lebensjahr.
Bitte beachtet die Aushänge in euren Gemeinschaften.
Euer Gesamtvorstand

Der Osterhase war da!
Bericht aus der Heinrich Förster Gartengemeinschaft im
Kreisverein Neumünster der Kleingärtner e.V. April 2026
Vor sehr langer Zeit ist das Gemeinschaftsleben in der Heinrich Förster Gartengemeinschaft „eingeschlafen“.
Viele Gartenfreundinnen und -freunde haben diesen Umstand immer sehr bedauert. Seit dem Jahr 2024 wird nun intensiv daran gearbeitet.Hierbei wurde die Gemeinschaftsleitung durch den Stromverein Heinrich Förster e.V. tatkräftig unterstützt.
Am Ostermontag (07.04.2026) hat das Veranstaltungskomitee der Gartengemeinschaft um 11.00h ein Ostereiersuchen für die Kinder in der Gartengemeinschaft ausgerichtet.
Ein voller Erfolg. Die teilnehmenden Kinder (Zahl im zweistelligen Bereich) und die dazugehörigen Eltern hatten große Freunde an der Aktion. Der „Osterhase“ hatte um das Gemeinschaftshaus süße Tüten für die Kinder versteckt.
Anschließend trafen sich die Großen und die Kleinen in der Gemeinschaftshalle auf einen Plausch bei einer Tasse Kaffee und Limonade. Alle Teilnehmenden äußerten sich positiv zu der Veranstaltung und freuen sich auf weitere, noch geplante, gemeinsame Veranstaltungen.
Der Gemeinschaftsleiter war ganz gerührt als einer der kleineren Gartenfreunde ihm aus der süßen Tüte einen Schokoladenschmetterling übergab mit den Worten „Danke “.
Einen herzlichen Dank richten wir an die Damen des Veranstaltungskomitees für die wirklich gelungene Arbeit und rufen ihnen zu: Weiter so!

Wir sind umgezogen!
Unser neues Büro ist jetzt am Kantplatz 12 in der Böckler-Siedlung.
Es ist nun im Erdgeschoß und somit barrierefrei.
Eine Bushaltestelle und Parkplätze sind direkt vor der Tür
RevisorInnen gesucht
Ein Verein braucht eine funktionierende Buchhaltung – und eine gute Kontrolle darüber, dass sorgsam mit den Geldern umgegangen wird. Diese Aufgabe erledigen unsere Revisoren seit vielen Jahren. Der Vorstand spricht dafür ein riesengroßes Dankeschön aus!
Für ihre wichtige ehrenamtliche Arbeit werden immer wieder gerne neue Gesichter gesucht. Wir suchen Mitglieder, die daran interessiert sind, in Zukunft die Vereinsfinanzen unseres Vereins zu kontrollieren.
Interessierte melden sich bitte bei der nächsten Hauptversammlung ihrer Gartengemeinschaft persönlich oder auch schriftlich, wenn eine Anwesenheit bei der Hauptversammlung nicht möglich sein sollte.
Herzlichst Euer Vorstand


Wann und warum darf ich meine Hecken und Bäume nicht beschneiden?
Der richtige Zeitpunkt für den Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist nicht nur eine Frage der Pflege, sondern auch des Gesetzes. In Deutschland gibt es strikte Regelungen, die vorschreiben, wann und warum bestimmte Schnittarbeiten nicht durchgeführt werden dürfen.
Gesetzliche Regelungen zum Rückschnitt
Gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Tierwelt, insbesondere der brütenden Vögel.
Gründe für das Schnittverbot
Schutz der Vogelbrut
Die Hauptbrutzeit der Vögel fällt in den Zeitraum von März bis September. Während dieser Zeit suchen viele Vogelarten Hecken und Bäume als Nistplätze aus. Ein Rückschnitt könnte ihre Nester zerstören und die Brut gefährden.
Lebensraum für Wildtiere
Hecken und Gebüsche bieten nicht nur Vögeln, sondern auch anderen Tieren wie Igeln, Insekten und kleinen Säugetieren Schutz und Nahrung. Ein radikaler Rückschnitt würde diese Lebensräume zerstören.
Gesundheit der Pflanzen
Ein unbedachter Rückschnitt während der Wachstumsphase kann die Pflanzen schwächen und anfälliger für Krankheiten machen. Die Wintermonate eignen sich besser, um Hecken und Bäume in Form zu bringen, da die Pflanzen in dieser Zeit ruhen und der Schnitt sie weniger belastet.
Erlaubte Pflegemaßnahmen
Kleinere Form- und Pflegeschnitte sind auch im Zeitraum vom 1. März bis 30. September erlaubt, sofern keine brütenden Vögel gestört werden. Diese Schnitte dienen dazu, das gesunde Wachstum der Pflanzen zu fördern und ihre Form zu erhalten, sollten jedoch mit Vorsicht und Rücksicht auf die Tierwelt durchgeführt werden.
Beste Zeit für den Rückschnitt
Die beste Zeit für den umfangreichen Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist der Spätherbst bis zum Ende des Winters, also von Oktober bis Februar. In dieser Zeit befinden sich die Pflanzen in der Ruhephase und der Rückschnitt hat die geringsten negativen Auswirkungen auf ihre Gesundheit.
Der Schutz der Tierwelt und der Erhalt gesunder Pflanzen sind die Hauptgründe für die gesetzlichen Vorschriften zum Rückschnitt von Hecken und Bäumen. Indem Sie sich an diese Vorgaben halten, tragen Sie aktiv zum Naturschutz bei und sorgen dafür, dass Ihr Garten auch langfristig ein gesundes und blühendes Paradies bleibt. Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Gesetze und achten Sie darauf, Ihre Gartenarbeiten entsprechend zu planen.

Anbau von Cannabis im Kleingarten: Verbot bleibt bestehen
Obwohl der Anbau von Cannabis für private Zwecke in Deutschland inzwischen legalisiert wurde, bleibt der Anbau im Kleingarten weiterhin verboten. Dies wird im Cannabis-Gesetz §9 klar geregelt.
Mit der Legalisierung von Cannabis für den privaten Gebrauch hat sich in den letzten Jahren viel verändert. Die Möglichkeit, Cannabis zu Hause in begrenztem Umfang anzubauen, hat viele Menschen begeistert. Doch trotz dieser Lockerungen gibt es strenge Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Eine dieser Vorschriften betrifft den Anbau von Cannabis in Kleingärten, der nach wie vor untersagt ist.
Das Cannabis-Gesetz §9 zielt darauf ab, den Anbau und Konsum von Cannabis unter kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen. Die Regelung zum Verbot im Kleingarten dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gemeinschaftsstandards in Kleingartenanlagen. Kleingärten sind oft Teil von Gemeinschaften mit spezifischen Regeln und Bestimmungen, die den gemeinsamen Nutzen und das friedliche Miteinander fördern sollen. Der Anbau von Cannabis könnte in solchen Gemeinschaften zu Konflikten führen und die öffentliche Ordnung stören.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Verstöße können Bußgelder und andere Strafen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann der Kleingartenverein bei Zuwiderhandlungen das Pachtverhältnis kündigen. Es ist daher wichtig, sich genau über die geltenden Regelungen zu informieren und sich daran zu halten.
Trotz der Legalisierung von Cannabis für private Zwecke bleibt der Anbau im Kleingarten weiterhin verboten. Diese Regelung dient dem Schutz der Gemeinschaft und der öffentlichen Sicherheit. Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Gesetze und bleiben Sie auf der sicheren Seite (https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html)

Photovoltaik-Anlagen im Kleingarten:
Was ist erlaubt?
In Zeiten wachsender Umweltbewusstheit und steigender Energiekosten entscheiden sich immer mehr Kleingärtner für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Diese Technologie bietet die Möglichkeit, umweltfreundlich und kostensparend Strom zu erzeugen. Doch es gibt klare Regeln, was im Kleingarten erlaubt ist und was nicht. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen.
Zulässige Nutzung von Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen im Kleingarten dürfen ausschließlich zur Versorgung von Gartengeräten genutzt werden. Dies bedeutet, dass der erzeugte Strom beispielsweise für den Betrieb von Rasenmähern, elektrischen Heckenscheren, Pumpen oder Bewässerungssystemen verwendet werden kann. Die Nutzung der Anlage zur Versorgung der Laube mit Licht und Wärme ist jedoch nicht gestattet. Diese Regelung zielt darauf ab, den ursprünglichen Zweck der Kleingartenanlagen als Orte der Erholung und des Gartenbaus zu erhalten und eine wohnähnliche Nutzung zu vermeiden.
Anbringung der Photovoltaik-Anlage
Eine weitere wichtige Vorschrift betrifft die Platzierung der Photovoltaik-Anlagen. Die Anlage muss auf oder an der Laube angebracht werden. Eine separate Aufstellung der Anlage auf dem Grundstück ist nicht zulässig. Diese Regel soll das Erscheinungsbild der Kleingartenanlagen einheitlich halten und mögliche Konflikte mit Nachbarn vermeiden.
Vorteile von Photovoltaik im Kleingarten
Trotz der Einschränkungen bietet der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen im Kleingarten zahlreiche Vorteile:
Umweltschutz
Durch die Nutzung von Solarenergie tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und reduzieren Ihren CO₂-Fußabdruck.
Kostenersparnis
Die Nutzung selbst erzeugter Solarenergie kann Ihre Energiekosten senken, insbesondere wenn Sie energieintensive Gartengeräte betreiben.
Unabhängigkeit:
Mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage sind Sie weniger abhängig von externen Stromquellen und können Ihre Gartenarbeit flexibler gestalten.
Wichtige Hinweise für Kleingärtner
Bevor Sie eine Photovoltaik-Anlage installieren, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Kleingartenverein über die genauen Bestimmungen und eventuelle Genehmigungsverfahren informieren. Es ist ratsam, die geplante Installation im Vorfeld abzusprechen und sicherzustellen, dass alle Auflagen erfüllt werden.
Photovoltaik-Anlagen bieten Kleingärtnern eine umweltfreundliche und kostensparende Möglichkeit, ihre Gartengeräte zu betreiben. Es ist jedoch wichtig, die bestehenden Regelungen zu beachten. Indem Sie diese Vorgaben einhalten, tragen Sie dazu bei, die Ordnung und das Erscheinungsbild der Kleingartenanlage zu bewahren und Konflikte zu vermeiden. Informieren Sie sich stets über die geltenden Bestimmungen und planen Sie Ihre Gartenprojekte entsprechend.









